Viele Fragen zur Hypnose können nicht eindeutig beantwortet werden. Dies gilt auch für die Frage „Wird Hypnose von der Krankenkasse bezahlt?“. Hier sind die Versicherungssituation und Hypnose-Zweck entscheidend. Patienten mit Behandlungs-Interesse sollten nicht darauf vertrauen, dass Krankenkassen die vollständige Kostenübernahme zusichern oder einen Teil der Abrechnung übernehmen. Gerade Behandlungsthemen sowie der Versicherungsschutz sind Entscheidungsmerkmale, wenn um die Kassenabrechnung geht. Richtig ist: Manche Kasse erstattet die Behandlungskosten für eine Hypnoseanteilig. Auch die gesetzliche Krankenversicherung gewährt situationsabhängig Leistungen. Allerdings gilt dies nicht grundsätzlich für psychologische, psychotherapeutische oder medizinische Behandlungen.
Ist Hypnose eine Kassenleistung?
Wird Hypnose von der Krankenkasse bezahlt? Es kommt darauf an. Worauf? Einen wesentlichen Unterschied zur Kostenübernahme gibt es hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen leisten deutlich häufiger für eine Hypnosetherapie als die gesetzliche Krankenversicherung. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt teilweise von Behandlungsthemen sowie von der Frage ab, wie oft pro Jahr eine Sitzung durch Hypnotiseure durchgeführt wird. Denn in vielen Versicherungsverträgen finden sich für die therapeutische oder medizinische Hypnosebehandlung – etwa im Rahmen einer hypnotischen Schmerztherapie – Obergrenzen für die Kostenübernahme oder eine maximale Anzahl an Sitzungen. Übernimmt die Zusatzversicherung oder die private Krankenversicherung die Kosten, erfolgt im ersten Schritt die Selbstzahlung. Die Behandlungskosten-Abrechnung wird anschließend bei der Kasse eingereicht und gemäß den Vertragsbedingungen erstattet.
Wird die Hypnosetherapie von Krankenkassen anerkannt?
Die Hypnosetherapie durch professionelle Therapeuten ist seit über zehn Jahren als wissenschaftliche Behandlungsmethode anerkannt. Dass private wie gesetzliche Krankenversicherungen um die Wirksamkeit der Hypnose wissen, hinterlässt bei der Beantwortung der Frage „Wird Hypnose von der Krankenkasse bezahlt?“ gerade bei der GKV nur sehr bedingt einen positiven Eindruck. Mitunter obliegt die Entscheidung über die optionale Kassenabrechnung dem zuständigen Sachbearbeiter, abhängig vom zu behandelnden Krankheitsbild. Zusagen erfolgen vielfach unverbindlich und bei mancher Kasse für jede Sitzung neu. Auch gibt es üblicherweise klare Vorgaben für den Behandlungszeitraum.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch Krankenversicherer
Gerade bei der GKV sollten Sie sich genau informieren, unter welchen Bedingungen die Kostenübernahme gelingt. Auf den Webseiten der Versicherer finden Interessierte zumeist Hinweise auf spezielle Programme zu Themen wie „endlich Nichtraucher“, Abnehmen oder Entspannung unter Anleitung von Therapeuten mit Kassenzulassung. Bei der eigenständigen Therapeutensuche ist die Kostenübernahme oder -Beteiligung nicht garantiert. Klären Sie die Arbeitsweise Ihrer Krankenversicherung vor der ersten Sitzung.
Behandlungsthemen, die in der Regel bezahlt werden
Kostenübernahme-Ausnahmen gesetzlicher Versicherer gibt es: Die Rauchentwöhnung und Gewichtsreduzierung, auch Entspannungskurse werden zunehmend finanziert. Je nach Versicherungsmodell ist die Rauchentwöhnung das einige Thema, bei dem Sie auf Zuzahlungen hoffen dürfen. Es lohnt sich, bezüglich anderer Themenbereiche zur Genesung oder Gesunderhaltung den Versicherer zu kontaktieren. Eben weil private und gesetzliche Krankenversicherungen unterschiedliche Bewertungen der Hypnosetherapie vornehmen. Holen Sie erst Rückmeldung des Versicherers ein, bevor Sie Sitzungen in Angriff nehmen und diese am Ende vollständig selbst bezahlen müssen.